1. Was verstehen wir unter Elternarbeit

Kindertagesstätten sind familienergänzende Einrichtungen. Eltern sind die natürlichen Erzieher. Pflege und Erziehung des Kindes sind das natürliche Recht der Eltern und zuvörderst obliegende Pflicht (Art.6 Abs.2 GG). Eltern sind vorrangige Bezugsperson, sie sind Spezialisten für ihr Kind. Sie kennen es länger und in unterschiedlicheren Situationen als Erzieher. Bildung und Erziehung fangen in der Familie an. Die Familie ist der erste, umfassendste, am längsten und stärksten wirkende, einzig private Bildungsort von Kindern und in den ersten Lebensjahren der wichtigste. Wir verstehen uns als familienergänzende Einrichtung und wollen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

2. Gegenseitige Erwartungen

2.1 Was erwarten wir von den Eltern

Im Interesse ihres Kindes erwarten wir eine aktive, offene und ehrliche Zusammenarbeit die im Idealfall als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft anzusehen ist. Unentbehrlich ist eine auf Gegenseitigkeit beruhende Grundhaltung, die die gemeinsame Verantwortung für das Wohl des Kindes und die Unterstützung seiner Entwicklung als Handlungsmaxime versteht.

2.2 Was können Eltern von uns erwarten

Oberstes Ziel ist eine offene, ehrliche und konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern. Wir sehen unsere Arbeit als professionelle Arbeit am Kind die gekennzeichnet ist durch hohes Engagement, individueller, respektvoller Umgang mit dem Kind, wertschätzendes Verhalten sowie Flexibilität. Wir können ihnen Hilfestellung und Unterstützung anbieten um die bestmöglichste Förderung für jedes Kind zu ermöglichen. Hierbei ist es unerlässlich dass ein regelmäßiger Gesprächsaustausch über Erziehungsziele stattfindet.

3. Formen und Methoden der Elternarbeit

3.1 Tür und Angelgespräche

Nach Möglichkeit versuchen wir mit allen Eltern regelmäßige Tür- und Angelgespräche zu führen, in denen wir einen kurzen Überblick über das Tagesgeschehen und die „Verfassung“ des Kind weitergeben, und aktuelle Informationen von den Eltern erhalten. Oftmals kann ein Tür- und Angelgespräch auch durch Small -Talk gekennzeichnet sein.

3.2 Elterngespräche

Für Regelkinder ist einmal jährlich ein Elterngespräch über die Entwicklung vorgesehen. In Ausnahmefällen können auch mehrere Termine stattfinden. Grundlage eines Elterngesprächs sind immer die von uns angefertigten Beobachtungsbogen über die Entwicklung des Kindes in unserer Einrichtung. Wir streben mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft an, bei der sich Familie und Kindergarten füreinander öffnen, ihre Erziehungsvorstellungen austauschen und zum Wohl der ihnen anvertrauten Kinder kooperieren. Unsere Einrichtung und die Eltern der Kinder begegnen uns als gleichberechtigte Partner in gemeinsamer Verantwortung für das Kind. Es ist jedoch auch zu sagen, das die Hauptverantwortung für ihre Kinder nach wie vor bei den Eltern liegt. Für die Eltern der Integrativkinder finden in der Regel 2 – 3 Gespräche jährlich statt.

3.3 Hospitationen

Die Eltern haben die Möglichkeit nach einer Terminabsprache in der jeweiligen Gruppe zu hospitieren. Hierbei können Eltern einen kleinen Einblick in den Kindergartenalltag gewinnen. Eltern können durch die Hospitation ihr Kind im Geschehen beobachten. Sie können dabei ganz neue Verhaltensweisen ihres Kindes kennen lernen. Sinnvoll wäre es im Anschluss an die Hospitation ein Elterngespräch zu vereinbaren, in dem über Beobachtungen und Erkenntnisse aus dem Tag im Kindergarten gesprochen wird, und neue Entwicklungsschritte geplant werden. Wir raten den Eltern der Integrativkinder diese Möglichkeit mind. 1 mal jährlich wahrzunehmen da sich die Kinder erfahrungsgemäß in der Gruppe selbstständiger und sicherer verhalten als in ihrer gewohnten Umgebung bei den Eltern zu Hause.

3.4 Elternabende

Mehrmals jährlich finden gruppeninterne oder themenbezogene Elternabende statt zu denen alle Eltern herzlich eingeladen sind. Für uns ist eine rege Teilnahme an Elternabenden wünschenswert, da wichtige Informationen unsererseits oder von Fachreferenten weitergegeben werden. Erfahrungsgemäß gestaltet sich der Informationsfluss für abwesende Eltern schwierig. An diesen Abenden werden pädagogische Handlungsweisen, sowie Hilfestellungen für die Entwicklung ihres Kindes mit an die Hand gegeben.

3.5 Schnuppertage

Für unsere neuen Kinder bieten wir in unserer Einrichtung einen Schnuppertag an. Die Kinder können hierbei erste Kontakte knüpfen, den Kindergarten und den Tagesablauf eines Kindergartenkindes kennen lernen. Hierbei sollen vor allem Hemmungen und Ängste abgebaut und überwunden werden. Der Schnuppertag wird individuell für jedes Kind gestaltet, d. h. jedes Kind erhält einen eigenen Termin um die adäquate Begleitung der ersten Stunden bei uns in der Einrichtung sicherzustellen. Daher ist es wichtig für jedes Kind am Schnuppertag selbst zu entscheiden ob die Mama heimgehen kann oder nicht, und den Tag nicht zu lange zu Planen.

3.6 Feste und Feiern

Feste und Feiern haben durch den Jahreskreis und das Kirchenjahr einen festen Bestandteil in unserer Einrichtung. Sie werden individuell zum Thema gestaltet und gefeiert. Einige Beispiele hierfür sind Erntedank, St. Martin, Nikolaus, Weihnachten, Fasching, Ostern, Sommerfest.

3.7 Elternbeirat

Die Eltern haben zu Beginn des Kindergartenjahres die Möglichkeit sich für den Elternbeirat aufstellen zu lassen. Mit diesem Amt können sie unsere organisatorische und pädagogische Arbeit aktiv unterstützen und bekommen einen Einblick in die Kindergartenarbeit.
In den Elternbeiratssitzung haben sie die Möglichkeit aktiv auf das Kindergartengeschehen einzuwirken z.B. durch die Mitgestaltung von Festen und Feiern und Unterstützung bei Organisation und Planung der Jahresgestaltung. Unser Elternbeirat besteht aus 8 Eltern die in einer Wahl am Anfang des Kindergartenjahres bestimmt werden.



von links nach rechts:
Weber Günther, Anschütz Petra, Schindler Astrid, Scheibner Stefanie, Rieblinger Natalie, Wolf Asra (2. Vorsitzende), Becker Stefan, Stanglmayr Julia (1. Vorsitzende)

3.8 Einverständniserklärungen

Bei Vertragsbeginn erlauben sie uns mit ihrer Unterschrift Fotos und Filme von den Kindern zu machen und gegebenenfalls (nach Absprache mit den Eltern) Kontakt mit unterstützenden Fachdiensten aufzunehmen. Des Weiteren erlauben sie uns kleinere Ausflüge in die Umgebung zu machen. Für diese Vorhaben benötigen wir ihre gesonderte Zustimmung da diese erweiterte Richtlinien betreffen.

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